Um Zinskosten zu sparen lohnt es sich, die Ablösung bzw. die Umschuldung von Krediten zu prüfen. Grundsätzlich können alle Kredite und Darlehen vorzeitig abgelöst werden, allerdings sind recht unterschiedliche Kündigungsfristen zu beachten.
Schritt für Schritt zur Umschuldung
- Welche Art der Umschuldung wünschen Sie? Nutzen Sie hierfür unsere Tabelle.
- Berücksichtigen Sie Ihre persönliche Situation. Sind Sie Angestellter, Selbstständiger oder Beamter?
- Informieren Sie sich in Ihren bestehenden Kreditverträgen nach Konditionen zur vorzeitigen Ablösung
- Halten Sie Ihre bestehenden Kreditverträge bereit
- Klicken Sie bei dem für Sie günstigsten Anbieter auf das Logo oder “zum Antrag” und füllen den nachfolgenden Antrag aus
- An einer bestimmten Stelle im Antragsformular müssen Sie dann meist ein Häkchen bei “Kreditablösung” setzen
- Sie erhalten in wenigen Tagen die Eröffnungsunterlagen und ein PostIdent Coupon
- Bestätigen Sie Ihre Identität mittels PostIdent Coupon und Personalausweis in der nächsten Servicestelle der Post. Diese ist absolut kostenlos.
- Fertig! Die Ablöseformalitäten übernimmt meist der neue Anbieter für Sie
» Hier geht es zur Umschuldungs Übersicht
Lohnt sich eine Umschuldung?
Meist kann man diese Frage mit “Ja” beantworten. Die endgültige Beantwortung hängt jedoch von der individuellen Situation des Antragstellers und der bestehenden Kreditverträge ab. Prüfen Sie insbesondere Ihre bestehenden Kreditverträge auf spezielle Gebühren bei vorzeitiger Ablösung! Man kann als Faustregel formulieren, dass die Ersparnis umso größer ist, je mehr verschiedene Kreditverträge Sie zusammenlegen können. Aber oft lässt sich auch schon Geld sparen, wenn ein einzelner Kredit von einem günstigeren Anbieter abgelöst wird.
Beispielrechnung:
Angenommen, Sie haben einen Kredit über 5.000€ über 7,6% eff. p.a. und 36 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Das ist ein für diesen Kredit derzeit typischer Zinssatz. Hierfür müssten Sie eine monatliche Rate von 155,18€ im Monat leisten (Kredit A). Parallel hierzu läuft noch ein Autokredit über 10.000€ und eine Laufzeit von 60 Monaten, monatliche Rate 201,87€ (Kredit B). Die weiteren Empfehlungen hängen jetzt von Ihrer persönlichen Situation ab: Verfügen Sie über hohes oder durchschnittliches Einkommen?
Monatliche Raten vor der Umschuldung:
| 36 Monate (201,87€B + 155,18€A) | 36 x 357,05€ |
| + 24 Monate 201,87€B | + 24 x 201,87€ |
Kredit A: Höhe 5.000€ / Laufzeit 36 Monate bei marktüblichem Zinssatz von 7,6% eff. p.a.
Kredit B: Höhe 10.000€ / Laufzeit 60 Monate bei marktüblichem Zinssatz von 8,1% eff. p.a.
Nach der Umschuldung:
| Anbieter | nach Umschuldung | Gesamt-Ersparnis |
|---|---|---|
![]() Bei durchschn. Einkommen » Zum Anbieter |
59 x 296,71€* | 230,87€ |
![]() Bei hohem Einkommen » Zum Anbieter |
60 x 284,01€** | 658,30€ |
Gesamtersparnis im Vergleich der Zinskosten der zwei o.g. Einzelkredite gegenüber Umschuldungskredit
*=bonitätsunabh. für eine Laufzeit von 59 statt 60 Monaten = 6,45% eff. p.a.
**=ab einem monatl. Nettoeinkommen über 3.750€, 5,26% eff. p.a.
Hier wird deutlich, wie sehr die beste Umschuldung von der persönlichen Situation abhängt. Selbstständige können etwa eher mit einem Barclaycard Kredit sparen.
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Voraussetzungen für die Umschuldung
Eine Kredit Ablösung ist grundsätzlich für jeden möglich, der bisher einen oder mehrere Kredite bedient und für den sich hierdurch eine Erparnis ergibt. Für eine gute Umschuldung und maximale Einspar-Möglichkeiten gibt es folgende wichtige Dinge zu beachten:
Dabei haben wir in der Umschuldungs-Tabelle bereits unsere Testsieger für bestimmte Umschuldungs-Vorhaben aufgeführt, je nachdem, ob man einen Dispokredit ablösen möchte, Ratenkredite zusammenlegen will oder eine Anschlussfinanzierung des Immobilienkredits sucht.
Umschuldung von Dispositionskrediten und Rahmenkrediten
Rahmenkredite und Dispositionskredite gehören zum Bereich der kurzfristigen Darlehen, denn sie weisen keine Laufzeiten auf. Vielmehr erhalten Kreditnehmer eine vorher vereinbarte Kreditlinie, die sie je nach Wunsch in Anspruch nehmen können. Auch nach erfolgter Rückzahlung können diese Kredite wieder genutzt werden, sie werden daher auch revolvierend genannt. Durch diese Flexibilität können sowohl Dispositionskredite als auch Rahmenkredite zu jeder Zeit teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden, Kündigungsfristen sind hierbei nicht einzuhalten. Somit ist es möglich, diese Kredite entweder aus Guthaben oder aber durch die Umschuldung in einen Ratenkredit abzulösen. Die Umschuldung hat zudem in den meisten Fällen den Vorteil, dass die Zinskosten deutlich sinken, denn Rahmenkredite und Dispositionskredite gehören zu den teuersten Darlehensarten.
Umschuldung von Ratenkrediten
Ratenkredite sind in Deutschland mittlerweile sehr beliebt, denn man kann mit ihnen nahezu jeden Wunsch finanzieren. Nicht nur die Banken, auch viele Händler bieten den Ratenkredit daher als Dienstleistung an. Vielfach müssen für Ratenkredite aber sehr hohe Zinsen bezahlt werden. Auch nehmen einige Menschen sehr viele dieser Ratenkredite auf, so dass nach einiger Zeit der Überblick fehlt. In dieser Situation ist es ratsam, die verschiedenen Kredite in nur einen Ratenkredit umzuschulden. So reduziert sich oft die monatliche Belastung.
Ratenkredite können in den meisten Fällen mit einer Kündigungsfrist von nur drei Monaten abgelöst werden. Oft beginnt die Kündigungsfrist jedoch erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab Vertragsabschluss, so dass die Umschuldung erst nach neun Monaten tatsächlich möglich ist. Einige Banken verzichten jedoch bereits auf die sechsmonatige Sperrfrist, dies kann im Darlehensvertrag nachgelesen werden. Um tatsächlich ein günstigeres Darlehen zu finden, können Sie die rechts stehende Liste der Top Kredite nutzen. Zur Sicherheit können diese mit einem externen Kredit Vergleich verifiziert werden. Achten Sie jedoch immer darauf, dass solche Angebotsvergleiche kostenfrei und unverbindlich sein sollten.
Umschuldung von Immobiliendarlehen – Anschlussfinanzierung
Auch bei Immobiliendarlehen ist die Umschuldung grundsätzlich möglich. Allerdings müssen hier deutlich längere Kündigungsfristen beachtet werden. In vielen Fällen schließen die Banken die vorzeitige Rückzahlung während der Zinsfestschreibungszeit aus bzw. genehmigen diese nur bei Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr. Erst wenn die Zinsfestschreibung abgelaufen ist, kann das Darlehen sofort zurückgezahlt oder umgeschuldet werden. Sofern die Zinsfestschreibung über mehr als zehn Jahre vereinbart wurde, kann nach Ablauf der ersten zehn Jahre mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Zu beachten ist, dass diese Zehnjahresfrist erst nach Vollauszahlung des Darlehens beginnt und nicht bereits bei Vertragsabschluss.
»» Mehr zur Anschlussfinanizerung.
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